Sie befinden sich hier: Startseite > Gemeindeamt > Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Opfer einer schweren Körperverletzung, die nach dem 31. Mai 2009 begangen wurde, haben nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) einen Anspruch auf Leistung eines Pauschalbetrags für Schmerzengeld. Je nach Schwere der Verletzung beträgt der durch das Sozialministeriumservice einmalig zu leistende Betrag entweder 2.000 Euro, 4.000 Euro, 8.000 Euro oder 12.000 Euro.
§ 6a Verbrechensopfergesetz (VOG)
Alleinerziehung
Arten von Beschäftigung
Gewalt in der Familie
Jobs
Menschen mit Behinderungen
Scheidung
Strafregister
Wohnen